Allgemeine Information ohne individuelle Diagnose. Fragen Sie bei Unsicherheit eine medizinische Fachperson.
Zahnschmerzen mit Verdacht auf einen Abszess erfordern möglichst bald einen Zahnarzttermin. Die Apotheke kann zur Schmerzlinderung beraten, ersetzt aber nicht die Behandlung des betroffenen Zahns.
Ein Abszess heilt nicht von allein. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt untersucht den Mund und kann Eiter ableiten, den Zahn reinigen oder je nach Befund einen anderen Eingriff empfehlen.
Antibiotika sind nicht immer nötig und ersetzen die Behandlung der Ursache nicht. Wenn erforderlich, werden sie möglichst mit einer örtlichen Zahnbehandlung verbunden; eine erneute Beurteilung wird eingeplant.
Nehmen Sie keine übrig gebliebenen Antibiotika. Prüfen Sie bei Schmerzmitteln Gegenanzeigen und weitere Medikamente mit der Apotheke. Nichtsteroidale entzündungshemmende Schmerzmittel (NSAR) sind bei einem Zahnabszess kontraindiziert.
Fieber mit geschwollenem Gesicht erfordert sofortige Behandlung: zahnärztlich oder, wenn nicht erreichbar, in der Notaufnahme. Auch Immunschwäche oder eine ärztliche Warnung wegen einer chronischen Erkrankung erfordern sofortige Versorgung.
Auch wenn Eiter abfließt und der Schmerz nachlässt, behalten Sie den Behandlungstermin bei: Die Infektion kann fortbestehen. Wenn Antibiotika verordnet werden, nehmen Sie die Kontrolle innerhalb von 48 bis 72 Stunden nach Beginn der Behandlung wahr.
Quellen
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