Allgemeine Information ohne individuelle Diagnose. Fragen Sie bei Unsicherheit eine medizinische Fachperson.
Die allocation personnalisée d’autonomie, kurz APA, kann Ausgaben für das Leben zu Hause mitfinanzieren. Die Bewilligung hängt unter anderem von Alter, Wohnsitz und dem Grad des Selbstständigkeitsverlusts ab.
Im regulären Verfahren für APA zu Hause besucht eine Fachperson des medizinisch-sozialen Teams des Départements die Wohnung, sobald der Antrag vollständig ist. Sie beurteilt mit der Aggir-Skala den Grad des Selbstständigkeitsverlusts sowie Situation und Bedürfnisse.
Bereiten Sie konkrete Beispiele für schwierige Tätigkeiten und bereits erhaltene Hilfe vor. Falls nötig werden auch Situation und Bedürfnisse der betreuenden Bezugsperson beurteilt; sagen Sie, was Sie beim Besuch besprechen möchten.
Bei Einstufung in GIR 1, 2, 3 oder 4 schlägt das Team einen Hilfeplan vor. Je nach Bedarf kann er Haushaltshilfe, Essenslieferung, Hilfsmittel, Wohnungsanpassung oder zeitweilige Betreuung enthalten.
Sie haben zehn Tage Zeit, den vorgeschlagenen Plan anzunehmen oder Änderungen zu verlangen. Nach der Annahme entscheidet das Département über die Bewilligung; der Planvorschlag allein bestätigt die endgültige Entscheidung nicht. Bei medizinischer oder sozialer Dringlichkeit fragen Sie umgehend bei den Diensten des Départements nach vorläufiger APA; die Bewilligung bleibt von der Prüfung der Situation abhängig.
APA kann die Hilfen im Plan ganz oder teilweise decken: Ein Eigenanteil hängt von den Mitteln und der Höhe des Plans ab. Fragen Sie das Département, was der Plan enthält und wie die Hilfen organisiert werden.
Quellen
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