Allgemeine Information ohne individuelle Diagnose. Fragen Sie bei Unsicherheit eine medizinische Fachperson.
Fragen Sie nach einer neuen Injektion in der Apotheke, wo sie schriftlich dokumentiert wurde. Das französische Gesundheitsgesetzbuch verlangt den Eintrag durch den Apotheker im Gesundheitsheft, Impfpass oder gemeinsamen medizinischen Dossier. Mon espace santé enthält auch einen digitalen Impfpass.
Dazu gehören Vor- und Nachname, unter denen die Fachperson tätig ist, die Bezeichnung des verabreichten Impfstoffs, das Datum und die Chargennummer. Diese Angaben kennzeichnen die erfolgte Impfung; ein bloßes Termindatum ersetzt sie nicht.
Erfolgt kein solcher Eintrag, muss die Fachperson Ihnen eine Impfbescheinigung mit denselben Angaben geben. Fragen Sie vor dem Verlassen danach oder kontaktieren Sie die Impfstelle, wenn Sie keinen Nachweis finden.
Im Impfpass kann auch das Datum einer vorgesehenen nächsten Impfung stehen. Lassen Sie Ihren weiteren Ablauf erklären: Ein neuer Eintrag reicht nicht aus, um selbst über Auffrischungen oder einen Impfplan zu entscheiden.
Liegt kein gemeinsames medizinisches Dossier vor, übermittelt der Apotheker mit Ihrer Einwilligung die Angaben an Ihren behandelnden Arzt. Das Gesetzbuch sieht dafür einen sicheren Gesundheitsnachrichtendienst vor, sofern vorhanden. Fragen Sie nach dem Ablauf; frühere Impfungen stehen nicht zwangsläufig automatisch in Mon espace santé.
Bewahren Sie den Nachweis bei Ihren Gesundheitsunterlagen auf und legen Sie ihn bei späteren Impfprüfungen vor. Scheinen Name, Datum oder Charge falsch, lassen Sie die Angaben von der Fachperson prüfen, die geimpft hat, statt sie aus der Erinnerung zu ändern.
Quellen
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