Allgemeine Information ohne individuelle Diagnose. Fragen Sie bei Unsicherheit eine medizinische Fachperson.
Etwa mit sechs Jahren wächst hinter den Milchzähnen der erste bleibende Backenzahn. Er ersetzt keinen ausgefallenen Zahn und wird daher leicht übersehen. Trotzdem gehört er bereits zum bleibenden Gebiss.
Beim Durchbruch ist die Mineralisierung dieses Zahns noch nicht abgeschlossen. Er ist deshalb kariesanfällig. Tiefe Furchen können Speisereste zurückhalten und mit der Zahnbürste schwer erreichbar sein.
Die Zahnarztpraxis untersucht den Zahn und beurteilt das Kariesrisiko. Bei tiefen Furchen kann eine Fissurenversiegelung angeboten werden: Ein Kunststoff schützt schwer zugängliche Bereiche. Die Entscheidung folgt der Untersuchung.
Assurance Maladie beschreibt die Versiegelung als schmerzlose vorbeugende Maßnahme ohne Betäubung. Je nach Kariesrisiko betrifft sie insbesondere erste Backenzähne um sechs und zweite Backenzähne um zwölf Jahre.
Die Versiegelung ersetzt weder Zähneputzen noch Kontrollen. Mit etwa sechs oder sieben Jahren putzt das Kind unter Aufsicht der Eltern mit altersgerechter fluoridhaltiger Zahnpasta. Die Kontrollabstände bestimmt die Zahnarztpraxis.
Bei der nächsten Zahnkontrolle klären lassen, welche Zähne bleibend sind und ob eine Versiegelung sinnvoll ist. Dies gehört zur Zahnversorgung des Kindes. Mon bilan prévention dient getrennt davon Erwachsenen vorgesehener Altersgruppen für ihre Gesundheitsgewohnheiten.
Quellen
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