Allgemeine Information ohne individuelle Diagnose. Fragen Sie bei Unsicherheit eine medizinische Fachperson.
Wenn Sie eine Beschwerde mit einem Medikament in Verbindung bringen, fragen Sie Arzt oder Apotheker um Rat. Meldung und medizinische Versorgung ergänzen einander.
Sie können eine vermutete Nebenwirkung auch melden, wenn sie bereits im Beipackzettel steht. Ein sicher nachgewiesener Zusammenhang mit dem Medikament ist nicht erforderlich.
Notieren Sie den genauen Medikamentennamen, die Stärke, die Einnahmedaten und die Beschwerden. Geben Sie auch andere verwendete Medikamente oder Produkte an.
Das französische Meldeportal leitet Ihre Angaben an das regionale Pharmakovigilanzzentrum weiter. In der Apotheke können Sie bei Bedarf Hilfe beim Ausfüllen erhalten.
Beschreiben Sie, was Sie gespürt haben, wann es begann und wie es sich entwickelte. Bleiben Sie bei den Beobachtungen, ohne selbst eine Diagnose zu stellen.
Bei anhaltenden Beschwerden kontaktieren Sie Ihren Arzt, bevor Sie eine verordnete Behandlung verändern. Eine Meldung ersetzt nicht die medizinische Beurteilung Ihrer Beschwerden.
Quellen
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